Transparent gerechnet

Vom Monatsnetto
zum Tagesbetrag.

Schutzfrist und Zahlstelle werden getrennt bestimmt und anschließend zusammengeführt.

01 / SCHUTZFRIST

Sechs Wochen vorher, acht oder zwölf Wochen danach.

Die Schutzfrist beginnt grundsätzlich 42 Kalendertage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Nach der Geburt gelten normalerweise 56 Tage. Bei medizinischer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt gelten 84 Tage; ebenso kann bei festgestellter Behinderung auf Antrag verlängert werden.

02 / VERSCHIEBUNG

Eine frühe Geburt verkürzt die Gesamtfrist nicht.

Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, werden nicht verbrauchte Tage der vorgeburtlichen Frist an die Zeit nach der Geburt angehängt. Bei einer späteren Geburt bleiben die acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der tatsächlichen Geburt vollständig erhalten.

03 / KRANKENKASSE

Bis zu 13 Euro pro Kalendertag.

Berufstätige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten für die Schutzfristen und den Entbindungstag Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes, höchstens 13 Euro täglich. Der Rechner setzt vereinfachend Monatsnetto ÷ 30 an.

Monatsnetto ÷ 30gedeckelt auf13 € / Tag

04 / ARBEITGEBER

Die Differenz zum kalendertäglichen Netto.

Ist das durchschnittliche Netto höher als 13 Euro täglich, zahlt der Arbeitgeber nach § 20 MuSchG grundsätzlich den Unterschied. Maßgeblich sind die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist; Einmalzahlungen bleiben regelmäßig unberücksichtigt.

05 / BAS

Bis zu 210 Euro insgesamt.

Privat- oder familienversicherte Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung erhalten, insgesamt höchstens 210 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss wird dennoch gegenüber 13 Euro pro Tag berechnet. Privates Krankentagegeld ist nicht Bestandteil des Rechners.

06 / GRENZEN

Die echte Abrechnung kann abweichen.

Nicht abgebildet werden wechselndes Entgelt, Stundenlohn, mehrere Arbeitgeber, Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses, Elternzeit, Selbstständigkeit, Krankentagegeld, Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfrist und Sonderfälle bei Fehl- oder Totgeburt.

07 / AMTLICHE QUELLEN

Geprüft am 25. Juli 2026.